Premiumwerbung
Premiumwerbung
Premiumwerbung

© Sopago GmbH

Solarstrom ab 2024 auf THG-Quote anrechenbar

Doppelt so hohe Erlöse für Betreiber von PV-Anlagen mit öffentlicher E-Ladeinfrastruktur erwartet

Betreiber von (halb-)öffentlichen Ladesäulen mit angeschlossener Photovoltaik-Anlage dürfen im kommenden Jahr mit deutlich höheren Erlösen aus dem THG-Quotenhandel rechnen. Denn dank einer Änderung im Bundesimmissionsschutzgesetz ist es ab 2024 möglich, den auf diese Weise erzeugten Ökostrom auf die THG-Quote anzurechnen. Was das für Betreiber von E-Ladeinfrastruktur konkret bedeutet, weiß Harald Baumeister, Mitbegründer und Geschäftsführer des Münchener Solar-Carport-Anbieters Sopago.

2015 führte die Bundesregierung die Treibhausgasminderungsquote – oder THG-Quote – ein. Damit sollen Mineralölkonzerne motiviert werden, umweltschädliche CO2-Emissionen zu reduzieren und stärker erneuerbare Energien zu setzen. Zudem sind sie dazu verpflichtet, ihren CO2-Ausstoß, den sie durch die Produktion fossiler Kraftstoffe verursachen, zu kompensieren. Möglich ist dies unter anderem durch den Erwerb von THG-Zertifikaten: „E-Auto-Besitzer und Betreiber von öffentlicher E-Ladeinfrastruktur können ihr eingespartes CO2 über Dienstleister an die Mineralölunternehmen verkaufen“, so Harald Baumeister. „Auf diese Weise leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und profitieren dabei auch noch finanziell. Unternehmen können mit den Erlösen aus dem THG-Handel den Betrieb ihrer Ladesäulen und PV-Anlagen dadurch zu einem gewissen Grad refinanzieren.“

Bisherige Förderung nicht praxistauglich

Mit der Gesetzesänderung macht die Bundesregierung den Betrieb öffentlicher Ladepunkte für E-Autos mit angeschlossener Photovoltaik-Anlage deutlich attraktiver. Denn ab 2024 dürfen diese an das Stromnetz angeschlossen sein. „Aktuell ist noch eine Insellösung verpflichtend, wenn Betreiber von der THG-Prämie für Ökostrom profitieren möchten. Weder die Ladesäule noch die PV-Anlage dürfen also an ein Versorgungsnetz angeschlossen sein“, weiß der Sopago Solarexperte. „Das hat sich in der Praxis jedoch als nicht tauglich erwiesen, denn kaum eine Lösung erfüllt diese Vorgaben.“ Mit der Anpassung der Regelung macht es der Gesetzgeber nun einfacher, Ökostrom in die Berechnung von THG-Zertifikaten einfließen zu lassen – und dadurch noch größere Mengen an CO2 im Verkehrssektor einzusparen.

Betreiber von öffentlicher Ladeinfrastruktur profitieren

Für Betreiber von öffentlichen Ladepunkten sind das gute Nachrichten: „Ökostrom, wie ihn PV-Anlagen produzieren, ist für die Mineralölkonzerne deutlich mehr wert als Strom aus fossilen Energien. Denn damit können sie ihre THG-Quote besonders effektiv erfüllen“, so Baumeister. Aktuell erhalten Ladesäulen-Inhaber, die selbst Ökostrom erzeugen, 15 Cent pro geladener Kilowattstunde. „Ab 2024 dürfte sich dieser Wert mehr als verdoppeln, ich halte 35 Cent durchaus für realistisch“, prognostiziert der Solarexperte von Sopago. Ein Festpreis für THG-Zertifikate existiert übrigens nicht, stattdessen werden diese versteigert. Der Wert richtet sich also nach der Nachfrage. „Die Gesetzesänderung war dringend nötig. Ich gehe davon aus, dass die Bundesregierung Maßnahmen, die zur Energiewende beitragen, auch weiterhin fördern wird. Für Betreiber ist es also ein guter Zeitpunkt, in PV-Anlagen zu investieren, um ihre E-Ladeinfrastruktur mit umweltfreundlichem Strom zu speisen“, empfiehlt Harald Baumeister.

Quelle: www.sopago.org

Pressemitteilung veröffentlicht am 21.11.2023 in Solar-/PV-Technik.
Schlagwörter: