Das Gesetz zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) befindet sich aktuell im zweiten Drittel der Umsetzung. In der ersten Phase, beginnend am 1. Januar 2024, mussten Unternehmen von öffentlichem Interesse Maßnahmen zur CSRD umsetzen, sofern sie mehr als 500 Mitarbeiter zählen. Genau ein Jahr später, am 1. Januar 2025, folgten alle anderen bilanzrechtlich großen Unternehmen. Die letzte...
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